Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

6. Landwirtschaft

91.078 Rebbaubeschluss. Revision
Arrêté sur la viticulture. Révision

Botschaft : 25.11.1991 (BBl 1992 I, 453 / FF 1992 I, 437)

Ausgangslage

Der Bundesrat schlägt einen neuen, auf zehn Jahre befristeten Bundesbeschluss vor, der im wesentlichen folgendes vorsieht:

  • Beibehaltung des Rebbaukatasters in seiner heutigen Form;
  • verschärfte Massnahmen zur Qualitätsförderung;
  • Einteilung der Traubenmoste und somit der Weine in drei Kategorien sowie Bestimmungen über die Bezeichnung der Weine;
  • Einführung von Höchsterträgen für die Kategorie 1;
  • Möglichkeit der Anpassung der Erntemengen an die Aufnahmefähigkeit des Marktes, indem die Kantone und der Bundesrat ermächtigt werden, die Mengen für alle Kategorien zu begrenzen;
  • Ernennung von regionalen Kommissionen durch den Bundesrat mit dem Auftrag, die Kantone und den Bundesrat in Fragen der Mengenbegrenzung zu beraten.

Der neue Rebbaubeschluss bezweckt, die aktuelle Rebbaufläche zu erhalten und die Produktion von Qualitätstrauben, unter Beachtung der Aufnahmefähigkeit des Marktes , zu fördern. Damit soll den Rebbauern ein angemessenes Einkommen gesichert werden.

Verhandlungen

SR 11.03.1992 AB 1992, 156
NR 04.06.1992 AB 1992, 821, 860, 1268
SR 15.06.1992 AB 1992, 492, 629
SR / NR 19.06.1992 Schlussabstimmungen (31:9 / 129:16)

Den Kern der Debatte bildet im Ständerat die Bestimmung, die eine Begrenzung der Produktion pro Quadratmeter vorsieht. Die Waadtländer und die Walliser Abgeordneten sowie die Kommissionsmehrheit plädieren dafür, die Höchstmenge in erster Linie durch die Kantone festlegen zu lassen, da dies nach ihrer Auffassung eine Anpassung an alle Situationen ermöglicht. Der Ständerat zieht es vor, dem Bundesrat zu folgen, dies im Bestreben, die Überproduktion einzudämmen, die Qualität zu fördern und sich dabei den EU-Normen anzunähern.

Im Nationalrat löst die Begrenzung der Höchsterträge pro Flächeneinheit ebenfalls eine Diskussion zwischen Westschweiz und Deutschschweiz aus. Die Deutschschweizer schliessen sich dem Ständerat und damit der Vorlage des Bundesrates an.

Der Nationalrat spricht sich entgegen der Auffassung von Bundesrat und Kommission für Entschädigungen von Frostschäden aus. Bei der Differenzbereinigung schliesst sich der Ständerat diesem Beschluss an.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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