Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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6. Landwirtschaft
91.078 |
Rebbaubeschluss. Revision |
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Arrêté sur la viticulture.
Révision |
Botschaft : 25.11.1991 (BBl 1992 I, 453 / FF 1992 I, 437)
Ausgangslage
Der Bundesrat schlägt einen neuen, auf zehn Jahre
befristeten Bundesbeschluss vor, der im wesentlichen folgendes vorsieht:
- Beibehaltung des Rebbaukatasters in seiner heutigen Form;
- verschärfte Massnahmen zur Qualitätsförderung;
- Einteilung der Traubenmoste und somit der Weine in drei
Kategorien sowie Bestimmungen über die Bezeichnung der Weine;
- Einführung von Höchsterträgen für die Kategorie 1;
- Möglichkeit der Anpassung der Erntemengen an die
Aufnahmefähigkeit des Marktes, indem die Kantone und der Bundesrat ermächtigt werden,
die Mengen für alle Kategorien zu begrenzen;
- Ernennung von regionalen Kommissionen durch den Bundesrat
mit dem Auftrag, die Kantone und den Bundesrat in Fragen der Mengenbegrenzung zu beraten.
Der neue Rebbaubeschluss bezweckt, die aktuelle
Rebbaufläche zu erhalten und die Produktion von Qualitätstrauben, unter Beachtung der
Aufnahmefähigkeit des Marktes , zu fördern. Damit soll den Rebbauern ein angemessenes
Einkommen gesichert werden.
Verhandlungen
SR |
11.03.1992 |
AB 1992, 156 |
NR |
04.06.1992 |
AB 1992, 821, 860, 1268 |
SR |
15.06.1992 |
AB 1992, 492, 629 |
SR / NR |
19.06.1992 |
Schlussabstimmungen (31:9 / 129:16) |
Den Kern der Debatte bildet im Ständerat die
Bestimmung, die eine Begrenzung der Produktion pro Quadratmeter vorsieht. Die Waadtländer
und die Walliser Abgeordneten sowie die Kommissionsmehrheit plädieren dafür, die
Höchstmenge in erster Linie durch die Kantone festlegen zu lassen, da dies nach ihrer
Auffassung eine Anpassung an alle Situationen ermöglicht. Der Ständerat zieht es vor,
dem Bundesrat zu folgen, dies im Bestreben, die Überproduktion einzudämmen, die
Qualität zu fördern und sich dabei den EU-Normen anzunähern.
Im Nationalrat löst die Begrenzung der
Höchsterträge pro Flächeneinheit ebenfalls eine Diskussion zwischen Westschweiz und
Deutschschweiz aus. Die Deutschschweizer schliessen sich dem Ständerat und damit der
Vorlage des Bundesrates an.
Der Nationalrat spricht sich entgegen der Auffassung
von Bundesrat und Kommission für Entschädigungen von Frostschäden aus. Bei der
Differenzbereinigung schliesst sich der Ständerat diesem Beschluss an.
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